Hund im Auto «lassen»: Was ist gestattet, was ist gesetzeswidrig?
Anlass für diese Recherche:
Es kursieren Gerüchte darüber, dass es verboten sei, einen Hund länger als eine halbe Stunde im Auto zu lassen und dass ab 1. April 2025 dazu strengere Regeln gälten sowie stärker kontrolliert und gebüsst werde. Des Weiteren gibt es anderslautende Gerüchte, dass Hunde nicht länger als 4 Stunden im Auto sein dürfen.
Da nicht eruiert werden konnte, WOHER diese Gerüchte stammen und ob sie Gültigkeit haben, habe ich – bezogen auf meine Mantrailing- und unterWäX-Trainings sowie Workshops – bei den (für mich relevanten) entsprechenden Stellen konkret nachgefragt.
Angefragte Stellen:
Wortlaut meiner Frage:
Ich trainiere seit vielen Jahren Menschen mit Hunden und wurde gestern von einer Kundin darauf hingewiesen, dass es offenbar ab 1. April 25 nicht mehr erlaubt ist, Hunde länger als eine halbe Stunde im Auto zu lassen...
Ich spreche von meinen Trainingssituationen im Mantrailing oder auf dem Hundeplatz sowie an Workshops: Die Hunde warten im Auto - Hundebox oder im Kofferraum oder auf dem Rücksitz - natürlich den Temperaturen angepasst warm eingepackt oder das ganze Fahrzeug ist mit einer Sonnenschutz-Plane bedeckt und/oder Kofferraum, Scheiben etc. sind offen. Hund hat Wasser, kann bequem liegen und zur Ruhe kommen. Die Hunde sind also so untergebracht, wie es verantwortungsbewusste "Hündeler" handhaben.
Mantrailing: Bis der letzte (4.) Hund dran ist, kann es gut 2 Stunden dauern. Der erste Hund wartet diese Zeit NACH seinem Training im Auto. Bei den Lektionen auf dem Hundeplatz ist bei mir dieselbe Situation, da ich abwechselnd und einzeln mit den Teams arbeite. Dito bei Workshops.
Die Fahrzeuge sind jeweils direkt dort geparkt, wo wir trainieren und uns aufhalten, es besteht jederzeit die Möglichkeit, die Hunde zum Versäubern aus dem Auto zu nehmen.
Nach den Lektionen oder Anlässen kann es vorkommen, dass wir Nachbesprechungen durchführen und ab und zu auch mal etwas essen oder trinken.
Allgemein weisen alle angeschriebenen Stellen darauf hin, dass bei der Unterbringung der Hunde im Auto folgende Kriterien erfüllt sein müssen:
In einer Transportbox muss das Tier in normaler Körperhaltung stehen, sitzen und ruhen können (Art. 167 TschV).
Das Klima im Auto muss den Bedürfnissen des untergebrachten Hundes entsprechen (Art. 11 Abs. 1 TschV).
Die Hunde sind regelmässig mit ausreichend Wasser zu versorgen (Art. 4 Abs. 1 TschV).
Ebenso kann keine der angefragten Fachstellen das eingangs erwähnte Gerücht bestätigen.
Alle ausführlichen Antworten siehe pdf!