Hundeverordnung Kanton Zürich

 

Obligatorische Hundekurse gemäss rev. Hundeverordnung

 

Nach Inkraftsetzung der revidierten Hundeverordnung (am 1. Juni 2025) ändert sich bei der Hundeausbildung Folgendes:

  • Ersthundehaltende müssen einen theoretischen Ausbildungskurs besuchen, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Der Theoriekurs inkl. Prüfung wird online angeboten. Alternativ können alle Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner mit einer Bewilligung des Veterinäramts den Theoriekurs anbieten.
  • Für alle Hunde gibt es einen praktischen Ausbildungskurs (à 6 Lektionen) mit einheitlichen Lernzielen, der frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes beginnt und spätestens zwölf Monate nach der Übernahme des Hundes abgeschlossen sein muss. Der Kurs gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle Lernziele erreicht wurden.

Das Veterinäramt hat die Lernziele und die Ausbildungsinhalte für die theoretische Hundeausbildung und die Lernziele für die praktische Hundeausbildung bereits im November 2024 festgelegt. Anhand dieser Vorgaben können die Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner, die über eine Bewilligung des Veterinäramts verfügen, sowohl den theoretischen als auch den praktischen Ausbildungskurs gemäss revidierter Hundegesetzgebung konzipieren und ab Inkraftsetzung anbieten. Es obliegt ihrer Kompetenz, wie sie die Hundekurse umsetzen, solange sie sich innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens bewegen.

Ergänzend zu den Lernzielen und Ausbildungsinhalten erstellt das Veterinäramt bis Mai 2025 unterstützendes Informationsmaterial (Booklet).

Hier informieren wir Sie aktuell, wenn es Neuigkeiten in Bezug auf die revidierte Hundegesetzgebung gibt.

 

https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde/aenderung-ausbildungspflicht-hunde.html