Obligatorische Hundekurse gemäss rev. Hundeverordnung
Nach Inkraftsetzung der revidierten Hundeverordnung (am 1. Juni 2025) ändert sich bei der Hundeausbildung Folgendes:
Das Veterinäramt hat die Lernziele und die Ausbildungsinhalte für die theoretische Hundeausbildung und die Lernziele für die praktische Hundeausbildung bereits im November 2024 festgelegt. Anhand dieser Vorgaben können die Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner, die über eine Bewilligung des Veterinäramts verfügen, sowohl den theoretischen als auch den praktischen Ausbildungskurs gemäss revidierter Hundegesetzgebung konzipieren und ab Inkraftsetzung anbieten. Es obliegt ihrer Kompetenz, wie sie die Hundekurse umsetzen, solange sie sich innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rahmens bewegen.
Ergänzend zu den Lernzielen und Ausbildungsinhalten erstellt das Veterinäramt bis Mai 2025 unterstützendes Informationsmaterial (Booklet).
Hier informieren wir Sie aktuell, wenn es Neuigkeiten in Bezug auf die revidierte Hundegesetzgebung gibt.